Berliner Morgenpost: Ein schlechter Handel / Kommentar von Dennis Meischen zum Urteil …

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Berlin (ots)

Einen Besuch im Residenzschloss Dresden vergisst man nicht. Und wer schon einmal das Glück hatte, dort die schimmernde Pracht des Grünen Gewölbes zu bewundern, der kann der Argumentation der Dresdner Staatsanwaltschaft im Fall der verurteilten Juwelenräuber aus dem Berliner Clanmilieu bestimmt viel abgewinnen. Denn es ist ein sehr nachvollziehbares Motiv, einen Deal mit Tätern einzugehen, um dadurch einzigartige Kunstschätze zu retten und wieder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Auch wenn das bedeutet, dass im Gegenzug mehrfach vorbestrafte Kriminelle auf der Jagd nach Ruhm und dem schnellen Geld mit einer deutlichen Strafmilderung davonkommen. In der Gesamtschau betrachtet scheint das fair – wenn es denn so gekommen wäre.

Denn es ist fraglich, ob dieses Ziel auch erreicht wurde. Nicht nur, dass die besonders wertvollen Antiquitäten und Diamanten noch immer nicht den Weg zurück in Sachsens Schatzkammer gefunden haben und von ihnen höchstwahrscheinlich auch für immer jegliche Spur fehlen wird. Auch die Stücke, die zurückgegeben wurden, sind größtenteils respektlos zerstört worden. Daher stellt sich die Frage, warum die Staatsanwaltschaft nicht zumindest die Rückgabe der gesamten Beute zur Bedingung für ihr Entgegenkommen gemacht hat. Neben dem geminderten Strafmaß durften die Verurteilten dafür immerhin die Identität eines weiteren Täters verschweigen und nach der Verkündung teilweise zunächst frei das Gerichtsgebäude verlassen. Rechtlich gesehen mag dieser Vergleich vollkommen in Ordnung sein. In der Außenwahrnehmung wirkt er jedoch fatal. So macht man es besser nicht.

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