Corona-Expertenrat stellt Bedingungen für Lockerungen

Hinweis auf Maskenpflicht, über dts Nachrichtenagentur


Foto: Hinweis auf Maskenpflicht, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der von der Bundesregierung eingesetzte Corona-Expertenrat stellt Bedingungen für mögliche Lockerungen. „Ein Zurückfahren staatlicher Infektionsschutzmaßnahmen erscheint sinnvoll, sobald ein stabiler Abfall der Hospitalisierung und Intensivneuaufnahmen und -belegung zu verzeichnen ist“, heißt es in einer neuen Stellungnahme, die am Sonntagabend veröffentlicht wurde.

Wie alle früheren Stellungnahmen war sie einstimmig. „Ein zu frühes Öffnen birgt die Gefahr eines erneuten Anstieges der Krankheitslast“, heißt es in dem Text weiter. Durch die Omikron-Untervariante BA.2 müsse mit einer gegenüber aktuellen Schätzungen für BA.1 verlängerten bzw. wiederansteigenden Infektionswelle gerechnet werden. „Zu bedenken bleibt hierbei, dass im Rahmen etwaiger Öffnungsschritte ungeimpfte und ältere Menschen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf verstärkt in das Infektionsgeschehen einbezogen werden.“

Die Möglichkeit zur Anwendung der Maskenpflicht, insbesondere in öffentlichen Räumen, solle grundsätzlich beibehalten werden – „bei hinreichend niedrigen Infektionszahlen kann sie temporär aufgehoben werden, allerdings begleitet von einer klaren Kommunikation zur zeitlichen Befristung“, so der Expertenrat. Weiterhin sei dem unterschiedlichen Ansteckungsrisiko in Außen- und Innenbereichen Rechnung zu tragen. „Perspektivisch ist aber insbesondere im Herbst/Winter davon auszugehen, dass bestimmte Maßnahmen wie z.B. das Tragen von Masken in Innenräumen oder regelmäßiges Testen in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen erneut notwendig sein werden.“ Selbstisolation bei entsprechenden Symptomen und anlassbezogene Testungen bleibe in der aktuellen Phase von hoher Wichtigkeit.

Der Expertenrat empfiehlt zudem, in den kommenden Monaten die nationale Teststrategie anzupassen. „Insbesondere sollte geprüft werden, ob Testungen auf symptomatische Fälle beschränkt bleiben“, schreibt der Expertenrat.

dts Nachrichtenagentur

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