Kritik aus NRW an freier Zuwanderung aus Südosteuropa

Westdeutsche Allgemeine Zeitung

Essen (ots)

NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach und Hagens Kämmerer Christoph Gerbersmann (beide CDU) fordern Gesetze gegen den „Missbrauch“ der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit durch Zuwanderer aus Südosteuropa.

„Ich sage mit voller Überzeugung, dass die Arbeitnehmer-Freizügigkeit in der Europäischen Union eine große Errungenschaft ist. Aber wir als Stadt können uns das nicht leisten, und die EU und der Bund lassen uns mit der Armutszuwanderung aus der EU allein. Die Freizügigkeit war nicht so gedacht, dass Menschen, die in ihren Ländern 250 Euro im Monat verdienen, Zugang zu den hiesigen Sozialsystemen haben“, sagte Christoph Gerbersmann, der zu den Sprechern des bundesweiten Bündnisses „Für die Würde unserer Städte“ gehört, im Interview mit der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (Dienstagsausgaben).

Neben den Menschen aus der Ukraine, aus Syrien und anderen Ländern außerhalb der EU seien in den vergangenen Jahren rund 7000 Menschen aus den EU-Ländern Rumänien und Bulgarien nach Hagen gekommen, so Gerbersmann. „Diese Menschen werden aber nie gezählt, wenn es um Hilfe für die Städte geht, denn da geht es immer nur um Flüchtlingskosten.“ Die Zugewanderten aus Südosteuropa gelangten laut Gerbersmann in erster Linie nicht in den Arbeitsmarkt, sondern in die Sozialsysteme.

NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) sagte, es handele sich oftmals „um ganz normale Einreisen zum Zwecke der Arbeitsaufnahme“, doch es gebe auch andere Fälle, die gerade für Städte wie Hagen, Gelsenkirchen und Duisburg ein Problem darstellten. „Mit den derzeit staatlicherseits zur Verfügung stehenden Instrumenten kommen wir nicht in die Vorhand. Besser wäre es, wenn die Bundesgesetze präventiv wirken würden, wenn festgestellt wird, dass Menschen zwar unter der Arbeitnehmerfreizügigkeit einreisen, aber dieses hohe Gut missbrauchen“, so die Ministerin. Es brauche klarere Regeln bei der Umsetzung der Freizügigkeitsvorschriften, „damit aus Arbeitnehmerfreizügigkeit, die es zu schützen gilt, nicht Sozialleistungsfreizügigkeit wird“.

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