Mehr Schutz für geplagte Anwohner – Lärmaktionsplanung wird in Wertheim umgesetzt

Wertheim am Main , Foto: RayMedia.de

Vom Verkehrslärm geplagte Anwohner der Uihleinstraße in Wertheim sowie der Landesstraße 2310 in Eichel und in Bestenheid können auf mehr Schutz hoffen. Der Ausschuss für Bauwesen und Umwelt hat in seiner Sitzung einen Bericht über den Stand der Lärmaktionsplanung und die weitere Vorgehensweise erhalten. Einstimmig empfahl das Gremium dem Gemeinderat, dem vorgesehenen Verfahren zuzustimmen.

Auf einen gewissen Schutz vor Verkehrslärm können unter anderem die Anwohner der Uihleinstraße hoffen. Foto: Stadt Wertheim

Unterschieden wird in aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen, erläuterte Christoph Häfner, Sachbearbeiter in der Abteilung Umweltschutz. Für die aktiven Maßnahmen ist das Land Baden-Württemberg zuständig. Beabsichtigt ist, die Fahrbahndecke in einem Abschnitt der Uihleinstraße und in einem Bereich der Landesstraße 2310 in Eichel-West mit lärmmindernden Asphalt zu sanieren. Beides soll voraussichtlich 2021 geschehen, sofern die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen, gab Häfner eine Aussage des Regierungspräsidiums Stuttgart wieder. Noch keinen Ausführungstermin nannte die Behörde für die Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der Landesstraße 2310 in Bestenheid zwischen den Einmündungen der Schwarzwaldstraße und dem Haslocher Weg.

Zu passiven Maßnahmen zählen der Einbau von Schallschutzfenstern oder Lüftungsanlagen, mit deren Hilfe der Lärm reduziert werden kann. Auch hierfür ist das Regierungspräsidium zuständig, die Umsetzung erfolgt aber – üblicherweise, wie es in der Vorlage der Verwaltung heißt – durch die jeweiligen Gebäudeeigentümer. Bei insgesamt 73 Gebäuden entlang der Uihlein- und der Landesstraße ist eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte festgestellt worden. Deren Eigentümer können nun über die Stadtverwaltung Zuschussanträge stellen. Gefördert werden 75 Prozent der notwendigen Aufwendungen, höchstens aber 600 Euro pro Quadratmeter Fensterfläche, beziehungsweise 550 Euro je Raum für schallgedämmte Lüftungsanlagen.

Der Gemeinderat muss nun, wenn er den Empfehlungen des Ausschusses folgt, die Verwaltung zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Regierungspräsidium über die Umsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen ermächtigen. Außerdem müssen Ausgaben und Einnahmen von jeweils 60.000 Euro in die Haushalte der Jahre 2021 und 2022 eingestellt werden. Denn die Stadt streckt die Fördermittel an die Hauseigentümer jeweils vor und erhält das Geld dann vom Regierungspräsidium zu 100 Prozent erstattet. Nach Erfahrungen der Stuttgarter Behörde ist mit einer durchschnittlichen Teilnahmequote von 30 Prozent der betroffenen Eigentümer und Kosten von 5.000 Euro pro Gebäude zu rechnen. Daraus ergibt sich, einschließlich eines Reservebetrages, ein Fördervolumen von 120.000 Euro, aufgeteilt auf zwei Haushaltsjahre.

Im Januar sollen die berechtigten Gebäudeeigentümer angeschrieben und informiert werden, sagte Häfner. Bis März haben sie dann Zeit, Förderanträge zu stellen. Die passiven Schallschutzmaßnahmen sollen dann bis März 2022 umgesetzt werden. Ab dem Jahr 2022 ist laut Aussage des Sachbearbeiters auch eine Überprüfung und Fortschreibung der Lärmaktionsplanung auf der Basis einer aktualisierten Kartierung vorgesehen.

Quelle : Wertheim.de

Bildergalerie Abrissparty Tauberbrücke Wertheim + Video , 12.03.2016