Mitteldeutsche Zeitung zu Corona-Impfschäden | Presseportal

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Halle/MZ (ots)

Dass eine Betroffene in Bamberg versucht, Schadenersatz vom Impfstoff-Hersteller Astrazeneca einzufordern, ist verständlich. Der Beschluss des Oberlandgerichts, ein Gutachten zur Prüfung einzufordern, ist ein Teil-Erfolg für die Klägerin. Doch sollte klar sein, dass vorrangig der Staat tätig werden muss, wenn es um die Unterstützung der Leidtragenden geht.

Dass es bereits einen gesetzlichen Versorgungsanspruch für Impfschäden gibt, ist hilfreich. Allerdings hängen tausende Anträge bei den Versorgungsämtern in der Bearbeitung fest. Die Bürokratie darf die dringend benötigte Hilfe nicht ausbremsen.

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