
22.02.2023 – 17:52
Halle/MZ (ots)
Die AfD wird zu Recht vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung wird es nicht. Ein Stiftungsgesetz, das ein Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung als Bedingung aufführt, schließt sie nicht automatisch aus. Erhielte sie Geld, würde sie unter dem Scheinwerfer des Parlaments arbeiten. So funktioniert wehrhafte Demokratie.
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Marc Rath
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Der Beitrag Mitteldeutsche Zeitung zu Finanzierung von Stiftungen erschien zuerst auf Wertheimer Portal.
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