Nur ein Viertel der Designer in der EU sind Frauen

EUIPO – Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Alicante (ots)

  • Nur 24 % der Personen, die in der EU den Beruf des Designers ausüben, sind weiblich. Das geht aus einer neuen Studie des EUIPO hervor.
  • Nur an 21 % der eingetragenen Geschmacksmuster aus der EU ist mindestens eine Frau als Designerin beteiligt. Deutschland liegt mit 22,5 % leicht über dem EU-Durchschnitt.
  • Setzen sich die derzeitigen Trends fort, wäre dieses Geschlechtergefälle erst in 50 Jahren überwunden.
  • Designerinnen verdienen im Durchschnitt fast 13 % weniger als ihre männlichen Kollegen.
  • Der Frauenanteil in der Branche ist in der EU deutlich geringer als in Südkorea, China und den Vereinigten Staaten.
  • In den baltischen Ländern ist der Anteil der Designerinnen in der EU am höchsten, in den Niederlanden, Ungarn und der Slowakei am niedrigsten.

Frauen sind in der Berufsgruppe der Designer und bei der Schaffung eingetragener Gemeinschaftsgeschmacksmuster unterrepräsentiert und verdienen weniger als männliche Designer. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse der Studie Frauen im Design, die heute vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) veröffentlicht wurde.

In der neuen Studie, der ersten ihrer Art, werden die geschlechtsspezifischen Diskrepanzen in der Designerbranche der EU analysiert: der Frauenanteil, die Bezahlung von Frauen und ihre Beteiligung an der Eintragung von Geschmacksmustern. Das Datum der Veröffentlichung (26. April) fällt auf den Welttag des geistigen Eigentums, der dieses Jahr dem Schwerpunktthema „Frauen und geistiges Eigentum (IP): Innovation und Kreativität sind weiblich“ gewidmet ist.

Nur ein Viertel (24 %) der Menschen, die 2021 in der EU den Beruf des Designers ausübten, waren Frauen. Dabei gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten, von 17 % Frauenanteil in den Niederlanden und 18 % in Ungarn und der Slowakei bis hin zu 33 % in Lettland.

Diese Diskrepanz spiegelt sich auch darin wieder, dass Frauen weniger Geschmacksmuster beim EUIPO anmelden. Laut Daten aus den Anmeldungen für eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) des EUIPO ist nur bei 21 % der Geschmacksmuster, die von Inhabern mit Sitz in der EU eingetragen wurden, mindestens eine Frau als Designer aufgeführt.

Wo also stehen wir? Der Frauenanteil in der Designerbranche und die Beteiligung von Frauen an neuen Geschmacksmustern in der EU ist in den letzten zwanzig Jahren gestiegen, allerdings nur sehr langsam. Beim derzeitigen Tempo würde es 51 Jahre dauern, bis das Gefälle ausgeglichen ist.

Darüber hinaus steht in einigen Mitgliedstaaten die Zahl der Designerinnen in keinem ausgewogenen Verhältnis zu ihrer Beteiligung am GGM-System. In Spanien, Kroatien und Italien ist der Anteil der Frauen bei eingetragenen Geschmacksmustern gering, obwohl mehr Frauen den Designerberuf ausüben als im EU-Durchschnitt.

Gleichzeitig schneiden einige Länder außerhalb der EU in dieser Hinsicht viel besser ab als die EU-Mitgliedstaaten. Südkorea liegt deutlich über dem EU-Niveau, und bei fast der Hälfte der von koreanischen Unternehmen angemeldeten Geschmacksmuster war mindestens eine Frau am Design beteiligt. Auch China und die USA weisen mit rund 40 % der Geschmacksmuster, die unter Beteiligung von Frauen angemeldet wurden, einen höheren Anteil auf.

Was die Bezahlung angeht, so verdienen Frauen in der Designerbranche im Durchschnitt 12,8 % weniger als ihre männlichen Kollegen. Dieses Lohngefälle lässt sich zum Teil durch das Alter und die Beschäftigungsverhältnisse erklären (Designerinnen sind in der Regel jünger und arbeiten zu einem höheren Anteil in Teilzeit), doch auch nach Abzug dieser Faktoren verbleibt ein unbegründetes Lohngefälle von 8 %.

Der Exekutivdirektor des EUIPO, Christian Archambeau, erklärte dazu:

Die Gleichstellung der Geschlechter ist eines der grundlegenden Ziele der EU. Sie ist in allen Lebensbereichen unverzichtbar, auch im Bereich des geistigen Eigentums. In den meisten bisherigen Studien wurde dieses Thema unter dem Aspekt der Erfinderrolle und der Patente betrachtet. Mit dieser neuen EUIPO-Studie, die Designerinnen und ihrer Teilnahme am System des Gemeinschaftsgeschmacksmusters gewidmet ist, möchten wir auf das Geschlechtergefälle aufmerksam machen, das derzeit im Bereich des geistigen Eigentums in der EU besteht, und wir möchten zu einem ausgewogeneren und inklusiveren Geschlechterverhältnis in der Designerbranche beitragen. Durch die Förderung von mehr Diversität und Inklusivität können wir die Welt des geistigen Eigentums gerechter und dynamischer gestalten.

Die Produktarten, die am häufigsten von Frauen entworfen werden, sind der Studie zufolge pharmazeutische und kosmetische Erzeugnisse, Dekorationsartikel und Textilwaren. Am wenigsten häufig von Frauen entworfen werden Musikinstrumente, Waffen, pyrotechnische Gegenstände, Artikel für die Jagd, die Fischerei und die Schädlingsbekämpfung, sowie Gebäudeteile und Bauelemente.

Zurzeit unterstreicht das EUIPO seinen Einsatz für ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis in der Welt des geistigen Eigentums, indem es sich an der Initiative Girls Go Circular beteiligt, die vom Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT) und dem Women and Girls in STEM Forum in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission organisiert wird. Sie ist Teil der Aktivitäten, die das EUIPO unter dem Motto Ideas Powered @school im Bildungswesen betreibt.

HINWEIS FÜR DIE REDAKTION

„Frauen im Design“ ist die erste Studie des EUIPO, die dem Thema Designerinnen und Geschlechtergefälle im Bereich des geistigen Eigentums gewidmet ist. Ihre Datengrundlage stammt aus den Anmeldungen von eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern (GGM) und von Eurostat. Die Analyse stützt sich auf 670 000 Geschmacksmuster und 210 000 Personen, die den Designerberuf ausüben. Ausgewertet wurden die Namen der Designerinnen und Designer in den EUIPO-Datenbanken (43 % der GGM-Eintragungen) und in dem von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) veröffentlichten World Gender-Name Dictionary.

Das EUIPO veröffentlicht über die Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums regelmäßig Studien und Forschungsarbeiten zu allen Aspekten des geistigen Eigentums. Alle Berichte sind auf der Website der Beobachtungsstelle verfügbar.

ÜBER DAS EUIPO

Das EUIPO ist eine der größten dezentralen Agenturen der EU mit Sitz in Alicante, Spanien. Das EUIPO, das zu einem der weltweit innovativsten Ämter für geistiges Eigentum gekürt wurde, ist für die Eintragung von Unionsmarken (UM) und Gemeinschaftsgeschmacksmustern (GGM) zuständig, die den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums in allen Mitgliedstaaten der EU gewährleisten. Zudem arbeitet es mit den nationalen und regionalen Ämtern für geistiges Eigentum in der EU zusammen. Beim Amt angesiedelt ist die Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums. Darüber hinaus organisiert das EUIPO die DesignEuropa Awards, die im September 2023 in Berlin (Deutschland) stattfinden werden.

Die Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums wurde 2009 eingerichtet, um den Schutz und die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums zu fördern und der wachsenden Bedrohung durch Verletzungen des geistigen Eigentums in Europa zu begegnen. Sie wurde am 5. Juni 2012 durch die Verordnung (EU) Nr. 386/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates dem EUIPO unterstellt.

Pressekontakt:

Dienststelle Kommunikation des EUIPO
Tel.: +34 653 674 113
press@euipo.europa.eu

Original-Content von: EUIPO – Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, übermittelt durch news aktuell

Quelle: Presseportal.de

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