Presserat weist Beschwerde gegen NS-Vergleich in katholischer Zeitung „Tagespost“ ab – …

Kölner Stadt-Anzeiger

Köln (ots)

Köln. Der Deutsche Presserat hat eine Beschwerde des Berliner Theologen Georg Essen gegen einen Artikel in der konservativen katholischen Wochenzeitung „Tagespost“ abgewiesen. Essen hatte den darin gezogenen Vergleich zwischen seinem Freiburger Kollegen Magnus Striet und dem NS-Verbrecher Adolf Eichmann als ehrverletzend für Striet erachtet und in dem strittigen Beitrag des katholischen Publizisten Bernhard Meuser auch einen Verstoß gegen die Achtung der Menschenwürde gesehen. Nach Ansicht des Presserats ist der Vergleich unglücklich. Allerdings setze der Autor „nicht das Individuum Striet mit Eichmann gleich“, sondern bewerte seine Aussagen. Der Bescheid des Presserats liegt dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vor.

In dem Artikel über Striet, ein führender Vertreter liberalen Denkens in der katholischen Theologie, hatte Meuser geschrieben, für Striet sei „die sakramental-hierarchisch verfasste Kirche so ungefähr das, was für Eichmann der Führer war: eine absolutistische Instanz, die (von nichts außer ihrer faktischen Macht legitimiert) ihre Souveränität sichert, indem sie Befehle erteilt und damit eine Welt subalterner, subjektloser Subjekte hervorbringt“.

Tagespost“-Chefredakteur Guido Horst war auf Anfrage der Zeitung für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Meuser sprach von einem „öffentlich inszenierten Missverständnis“ und einem aus Sicht der Presserats „offenkundig irrelevanten Vorgang“. Essen nannte die rein rechtliche Betrachtung des Gremiums der freiwilligen Selbstkontrolle er Medien „dürftig“. Die moralische Empörung über Meusers Artikel bleibe bestehen. „Da wusste jemand sehr genau, was er tut, indem er mit Eichmann kommt. Das ist und bleibt verwerflich.“ Wer in streitigen Fragen einen anderen „in die Nähe von NS-Ideologen und Massenmördern rückt, verlässt die Ebene eines humanen Diskurses“.

Adolf Eichmann (1906 bis 1962) war ab 1941 der Hauptverantwortliche für die Organisation des nationalsozialistischen Völkermords an den Juden Europas. Er wurde 1960 vom israelischen Geheimdienst aus Argentinien entführt, in Israel vor Gericht gestellt und zum Tod verurteilt. Im Prozess reklamierte Eichmann für seine Taten einen Befehlsnotstand und erklärte sich im juristischen Sinne für unschuldig.

Bericht auf ksta.de:

www.ksta.de/ 514374

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