Rechte von Menschen mit Behinderungen: Gute Kommunalpolitik braucht systematische Planung

Deutsches Institut für Menschenrechte

Berlin/Siegen (ots)

Viele Kommunen in Deutschland wollen die Rechte von Menschen mit Behinderungen im örtlichen Zusammenhang stärken. Sie nutzen dafür bisher „Aktionspläne“ und Formate kommunaler Behindertenpolitik wie die örtliche Teilhabeplanung. Hier sind zum Teil schon wichtige Impulse aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) aufgenommen worden.

Das neue Forschungsprojekt „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen“ will jetzt systematisch empirisch untersuchen, in welcher Weise Kommunen bundesweit aktiv geworden sind, um ein inklusives Gemeinwesen zu entwickeln, und welche Rolle partizipative Planungs- und Arbeitsstrukturen dabei spielen.

„Die Bedeutung der Kommunen in der Umsetzung eines inklusiven Gemeinwesens ist nicht zu unterschätzen“, so Professor Albrecht Rohrmann von der Universität Siegen. „Im Projekt untersuchen wir deutschlandweit, wie verbreitet systematische Planungsaktivitäten auf kommunaler Ebene sind. In ausgewählten Kommunen befragen wir dann Beteiligte vor Ort dazu, welche Faktoren für das Gelingen einer erfolgreichen partizipativen Planung wichtig sind. Wir sind gespannt darauf, so mit den Kommunen ins Gespräch zu kommen. Wir freuen uns, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das dreijährige Forschungsprojekt finanziert und wir diesen Fragen gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte nachgehen können“.

„Das Forschungsprojekt ist ressourcenorientiert angelegt“, erläutert Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Wir wollen Wege aufzeigen, wie eine menschenrechtsbasierte kommunale Inklusionspolitik gut gestaltet werden kann. Dabei geht es etwa um die Barrierefreiheit vor Ort und im öffentlichen Nahverkehr oder alltagsbezogene Unterstützungsdienste. Die Forschungsergebnisse sollen die Kommunen darin unterstützen, Planungsprozesse vor Ort rechtebasiert zu entwickeln und zu realisieren. Wichtig ist dabei, dies nicht über die Köpfe der Menschen mit Behinderungen hinweg zu tun, sondern partizipativ umzusetzen.“

Ziel des Forschungsprojektes ist es, aufbauend auf den Forschungsergebnissen Empfehlungen, Arbeitshilfen und Angebote zur Unterstützung von Kommunen zu erarbeiten. Dies soll weitere Kommunen zur systematischen Umsetzung der UN-BRK anregen und den Erfolg solcher Prozesse verbessern.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert das dreijährige Forschungsprojekt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene von 2022 bis 2025. Das Projekt wird gemeinsam vom Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste der Universität Siegen und der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte durchgeführt.

Begleitet wird das Projekt durch einen Beirat. Dem Beirat gehören Interessenvertreterinnen und -vertreter von Menschen mit Behinderungen, Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen sowie Forscherinnen und Forscher aus dem Bereich der Disability Studies an.

Weitere Informationen über das Projekt finden Sie demnächst auf der Website: www.unbrk-kommunal.de.

Pressekontakt:

Für das ZPE der Universität Siegen:
Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Hölderlinstraße 3, 57076 Siegen
Telefon: 0271 740 4484
Email: albrecht.rohrmann@zpe.uni-siegen.de

Für die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
Dr. Leander Palleit und Dr. Britta Schlegel
Zimmerstraße 26/27
Telefon: 030 256359450
Email: un-brk@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

Quelle: Presseportal.de

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