Schlanke Prozesse, besseres Recht und effizientes Arbeiten durch Digitalisierung

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ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e.V.

München (ots)

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. wies auf ihrem Kongress „Digitale Transformation im Steuerwesen“ auf die Zukunftsaussichten im Steuerwesen durch Digitalisierung hin. „Die Transformation im Steuerwesen muss zum Erfolg werden. Denn alle Beteiligten sind sich einig, dass die Digitalisierung zu weniger Aufwand, Bürokratie und Medienbrüchen sowie zu mehr Effizienz und Rechtssicherheit im Steuerwesen führt“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Zusammen mit dem Institut für Digitalisierung im Steuerwesen und dessen Vorsitzendem, Georg Geberth, hat die vbw einen Digitalisierungs-Leitfaden mit zentralen Forderungen erstellt. „Es gilt, die weitere Digitalisierung des Steuerwesens sowohl für Steuerpflichtige als auch für die Finanzverwaltung als Chance zu begreifen. Dabei müssen wir alle Unternehmen im Blick behalten, vom Groß- bis hin zum Kleinstunternehmen“, findet Brossardt. Dafür fordert die vbw unter anderem einen „Digital-Check“ für Steuergesetze. Dieser soll dafür Sorge tragen, dass Digitalisierungs- und Automatisierungsaufgaben nicht an der Komplexität des Steuerrechts scheitern. Weitere Vereinfachungen sollen schlankere und vereinheitlichte Berichtspflichten bringen. „Wir brauchen ein ‚Standard Business Reporting‘, das Komplexitäten abbaut und Berichtspflichten vereinheitlicht“, so Brossardt. Auch bei der medienbruchfreien und papierlosen Abwicklung von steuerlichen Prozessen gibt es noch deutlich Luft nach oben.

Katja Hessel MdB, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen ergänzte: „Unser Ziel im Bundesfinanzministerium ist es, die umfassende Digitalisierung der Verwaltung voranzubringen. Dabei geht es uns vor allem auch darum, das Leben für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler leichter zu machen: Durch digitale Verfahren soll die Erfüllung der steuerlichen Pflichten einfacher werden. Dafür soll die gesamte Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung digital möglich und weitgehend auf Papierbelege und Papierbescheide verzichtet werden. Das werden wir konsequent vorantreiben. Ebenso richten wir gemeinsam mit den Kollegen aus Bayern ein Projekt zur stärkeren Nutzerorientierung und Optimierung von ELSTER ein: Durch eine fokussierte, zielgruppenorientierte Ausrichtung der Interaktion mit den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern soll die Erfüllung der steuerlichen Erklärungspflichten noch in dieser Legislatur für einen Großteil vereinfacht werden. Bei neuen gesetzlichen Regelungen werden wir außerdem dafür sorgen, dass steuerliche Regelungen grundsätzlich auch digital umsetzbar sind. Gesetze werden hierzu einem Digitalcheck unterzogen.“

„Moderne digitale Verfahren entlasten die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und auch die Verwaltung. Unser Ziel ist, den Menschen und der Wirtschaft die Arbeit durch digitale Programme weiter zu erleichtern. Bayern ist bei der Digitalisierung im Steuerwesen schon jetzt an vielen Stellen Vorreiter: Die zentrale Steuersoftware ELSTER ist mit über 18 Millionen registrierten Nutzern das erfolgreichste und bekannteste eGovernment-Verfahren Deutschlands – entwickelt vom Bayerischen Landesamt für Steuern. Mit einem Pilotprojekt untersuchen wir aktuell auch die Einbindung interner Steuerkontrollsysteme von Unternehmen in die Betriebsprüfung“, betont der Bayerische Finanzminister Albert Füracker.

Weitere Forderungen für eine Verbesserung des Steuerwesens sind unter anderem eine konsequente und umfassende Prozessvereinfachung der Betriebsprüfung durch digitale Systeme sowie die selbstverständliche und einfache Verwendung einer eindeutigen „Digitalen Identität“ – hier bietet ELSTER noch zusätzliches Potenzial. „Zu guter Letzt muss die Aus- und Weiterbildung von Steuerfachleuten technologieoffen auf digitale Kompetenzen ausgerichtet werden. Nur so werden wir langfristig den Erfolg der Digitalisierung nutzbar machen können“, erklärt Brossardt.

Pressekontakt:

Tobias Rademacher, Tel. 089-551 78-399, E-Mail: tobias.rademacher@ibw-bayern.de

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Original Quelle Presseportal.de

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