Soli – Auf wackeliger Grundlage

Straubinger Tagblatt

Straubing (ots)

Legal ist dieses Vorgehen nicht. Natürlich ist es möglich, die „Reichen“ stärker zur Kasse zu bitten, dann aber bitte durch ein ordentliches Gesetz zur Einkommensteuer. Und was heißt überhaupt „Reiche“? Viele Facharbeiter in der gute Löhne zahlenden bayerischen Metall- und Elektroindustrie zum Beispiel kommen locker über die Einkommensgrenze von 63.000 Euro, aber welcher der Soli fällig wird. Sofern der Soli diese und viele andere „mittel“ verdienende Einkommensgruppen trifft, erweist er sich als weitere Belastung für den Mittelstand, der von allen Seiten in die Zange genommen wird. Zu hoffen ist, dass der Bundesfinanzhof den Fall antragsgemäß Karlsruhe vorlegt und das Bundesverfassungsgericht dem Spuk ein Ende macht.

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