Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Urteil gegen einen Handballtrainer wegen …

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Stuttgart (ots)

Festzuhalten bleibt, dass das Stuttgarter Landgericht mit seiner Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren sicher nicht am unteren Ende dessen liegt, was bei Taten dieses Kalibers möglich ist. Mehr als fünf Jahre Haft, das ist im deutschen Strafrecht die klare Ausnahme. Von den mehr als 40 000 Strafgefangenen in den Haftanstalten haben weniger als zehn Prozent eine Strafe in dieser Höhe abzusitzen. Manch einer mag sich die Frage stellen, ob nicht vielleicht sieben Jahre angemessen wären. Das ist müßig. Wäre eine höhere Strafe verhängt worden, dann würde man eben fragen, ob nicht noch ein wenig länger die bessere Sanktion darstellt. Wer auf Rache sinnt, der wird nun unzufrieden sein. Doch Rache ist dem deutschen Strafrecht fremd.

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