ZDG fordert klares Bekenntnis von der Agrarministerkonferenz / „Wir wollen mehr …

Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.

Berlin (ots)

„Der Gesetzentwurf der Ampel-Parteien zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen greift eindeutig zu kurz“. So fasst der Präsident des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG), Friedrich-Otto Ripke, den aktuellen Vorschlag zur Anpassung des Baugesetzbuchs zusammen: „Wenn die Bundesregierung das von uns unterstützte Ziel verfolgt, die Nutztierhaltung in Deutschland im Sinne einer artgerechten Tierhaltung umzubauen, dann müssen endlich auch die Rahmenbedingungen hierfür geschaffen werden. Hierzu hat der ZDG in der Vergangenheit wiederholt konkrete Vorschläge gemacht“, führt Ripke weiter aus. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die wirtschaftsgetragene Initiative Tierwohl, die die Weiterentwicklung des Tierwohls in voller Breite vorangetrieben habe.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen von den Erleichterungen bei Umbauten nur Betriebe profitieren, die ihren Stall nach den Anforderungen des geplanten Tierhaltungskennzeichnungsgesetztes modernisieren. Dazu müsste mindestens die Anforderung an die Haltungsform „Frischluftstall“ erfüllt werden. Allerdings: Die Tierhaltungskennzeichnung soll zunächst nur in der Schweinehaltung eingeführt werden – und damit hätte die geplante Änderung des Baugesetzbuchs in diesem Punkt für die Geflügelhaltung keinerlei Nutzen. Ob bzw. bis wann eine Tierhaltungskennzeichnung für Geflügel etabliert wird, ist derzeit offen.

Der ZDG setzt sich seit mehreren Jahren mit Nachdruck für eine dringend notwendige Anpassung des Baugesetzbuches ein. „Unsere Betriebe bekennen sich klar zu mehr Tierwohl“, führt der Vorsitzende des Bundesverbands bäuerlicher Hähnchenerzeuger e. V. (BVH) und ZDG-Vizepräsident, Stefan Teepker, weiter aus. „Vor diesem Hintergrund ist der aktuelle Vorschlag nicht nur wenig ambitioniert, er verhindert sogar noch Tierwohlschritte auf unseren Betrieben.“

Zusammenfassend fordert der ZDG, dass von den Erleichterungen bei der baulichen Anpassung von Tierwohlmaßnahmen alle Betriebe profitieren können. Auch kleinere Maßnahmen, die ein Mehr an Tierwohl zum Ziel haben, sollten einfacher umsetzbar sein. Basierend auf einer eigens beauftragten juristischen Stellungnahme habe die Geflügelwirtschaft konkrete Vorschläge an die Politik herangetragen. „Wir erwarten in diesem Punkt ein klares Signal von der Sonder-Agrarministerkonferenz am 5. Mai 2023 in Berlin“, fordert Teepker. „Klarheit brauchen unsere Betriebe endlich auch hinsichtlich der Umsetzung der Technischen Anleitung Luft (TA Luft), auch bei Tierwohlställen, insbesondere solchen mit Außenklimakontakt für die Tiere.“

Über den ZDG

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG) vertritt als berufsständische Dach- und Spitzenorganisation die Interessen der deutschen Geflügelwirtschaft auf Bundes- und EU-Ebene gegenüber politischen, amtlichen sowie berufsständischen Organisationen, der Öffentlichkeit und dem Ausland. Für die Geflügelfleischwirtschaft sind innerhalb des ZDG der Bundesverband der Geflügelschlachtereien e. V. (BVG), der Bundesverband bäuerlicher Hähnchenerzeuger e. V. (BVH) und der Verband Deutscher Putenerzeuger e. V. (VDP) organisiert. Insgesamt spricht der ZDG für rund 8.000 Mitglieder aus den angeschlossenen Bundes- und Landesverbänden.

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Wolfgang Schleicher
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Quelle: Presseportal.de

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